Cookie-Richtlinie – Ligawetten Info
Eine Seite über Bundesliga-Wetten und andere Ligen braucht nur wenige Cookies, und mehr als das Nötigste setzen wir auf Ligawetten Info nicht ohne Ihre Zustimmung. Diese Richtlinie führt die Kategorien auf, nennt Zweck und Laufzeit und zeigt, wie sich eine Zustimmung zurücknehmen lässt. Gesetzliche Grundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG: Jede Speicherung von Informationen im Endgerät und jeder Zugriff darauf setzt eine Einwilligung voraus. Wie diese beschaffen sein muss – freiwillig, informiert und eindeutig –, regelt die DSGVO in Art. 4 Nr. 11 und Art. 7. Gemeint sind neben Cookies auch Local Storage, Session Storage und Zählpixel.
Streng notwendige Cookies
Ohne sie läuft die Seite nicht: Sie halten eine Sitzung zusammen, merken sich Ihre Entscheidung im Banner und wehren gefälschte Anfragen ab. Für diese Gruppe sieht § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG eine Ausnahme vor, sofern der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst zu erbringen. Die Laufzeit reicht von einer Sitzung bis höchstens zu zwölf Monaten.
Funktionale Cookies
Komfortfunktionen wie ein gemerktes Farbschema oder die zuletzt gelesene Rubrik gehören nicht zum technisch Zwingenden. Sie werden erst gesetzt, nachdem Sie im Banner ausdrücklich zugestimmt haben, und bleiben jederzeit widerrufbar.
Analytische Cookies
Zählungen zeigen uns, welche Ratgeber gelesen werden und wo Leser abspringen. Werkzeuge, die vollständige IP-Adressen übertragen oder Sie über mehrere Websites verfolgen, setzen wir ohne Ihre Zustimmung nicht ein. Zugestimmt wird getrennt von den anderen Kategorien; die Laufzeit jedes einzelnen Cookies steht im Banner.
Marketing-Cookies
Dazu zählen Cookies, die Inhalte nach Interessen auswählen, Werbeerfolge messen und dafür Daten zwischen Anbietern austauschen. Sie entstehen nur nach ausdrücklicher Zustimmung. Lehnen Sie ab, bekommen Sie weiter allgemeine Inhalte ohne Personalisierung zu sehen.
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Zuständige Aufsicht
Ob DSGVO und TDDDG eingehalten werden, prüft die Datenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem der Betreiber seinen Sitz hat. Beschweren können Sie sich nach Art. 77 DSGVO aber auch bei der Behörde Ihres Wohnorts. Wer ohne wirksame Einwilligung auf Endgeräte zugreift, riskiert nach dem TDDDG ein Bußgeld von bis zu 300.000 €.
Stand: 20. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Ligawetten Info»
